Allgemeine Verkaufsbedingungen
der Gunnar Sprinkmann GmbH
(nachstehend AGB genannt)

§ 1 Geltungsbereich
Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenste¬hende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Bestellers oder Käufer (nachstehend: der Vertragspartner) haben keine Gültigkeit. Unsere AGB gelten nur gegenüber Kaufleuten i.S.d. § 24 AGBG.

§ 2 Bestellungen/Zustandekommen des Vertrages

Soweit der Vertragspartner bei uns eine Bestellung aufgibt, ist dies ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot annehmen durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch unmittelbare Zusendung der Ware.

§ 3 Preise/Zahlungs- u. Lieferbedingungen/Beschreibungen

Unsere Preise verstehen sich in EURO pro Stück oder Maßeinheit zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern von uns nicht anders bestätigt, erfolgt die Lieferung unfrei ab Werk. Das Transportrisiko liegt beim Ver¬tragspartner. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen netto ohne Abzüge fällig und zahlbar.

Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer verein¬barten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Materialpreis- oder Devisenkursschwankungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so hat der Vertragspartner ein Kündigungsrecht.

Sofern die Lieferung an den Vertragspartner ein Deckungsgeschäft durch uns erfordert, werden wir von unserer Leistungs¬pflicht frei, wenn wir nicht richtig und/oder rechtzeitig selbst beliefert werden, soweit wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hatten und von unserem Lieferanten nicht vertragsgemäß beliefert wurden.

Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl gegen Rechnung, per Nachnahme oder Vorkasse. Wir sind sowohl zu Teillieferungen, als auch zu Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% berechtigt; der Gesamtpreis erhöht oder verringert sich entsprechend.

Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts sowie Änderungen in Form, Farbe und Material blei¬ben vorbe¬halten. Die Angaben über Gewicht, Maße, Fassungsvermögen, Leistung usw. sind nur Richtwerte.

§ 4 Lieferzeit/Lieferverzug

Unsere angegebenen Liefertermine sind unverbindlich und geben den voraussichtli¬chen Auslieferungszeitpunkt ab Werk an. Fixtermine bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Eventuelle Schadensersatzansprüche sind für den Fall unseres Leistungsver¬zuges begrenzt auf 50% des vorhersehbaren Schadens. Weiter¬gehende Schadensersatzansprüche bestehen nur für den Fall, daß unser Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

§ 5 Gewährleistung

Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl zu dessen Beseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, oder sind wir nicht zur Mangelbeseitigung bereit oder in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Frist hinaus, aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Vertragspart¬ner berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages oder Minde¬rung zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche des Vertragspartners, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen; dies gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Vertragspartner Schadenersatzansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft geltend macht.
Unsere Gewährleistungshaftung beträgt – soweit gesetzlich zulässig – 6 Monate ab Übergabe. Die selbe Frist gilt für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspart¬ners sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Kaufsache, liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Vertragspartner wird stets für uns vorge¬nommen. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Das gleiche gilt bei Vermischung. Ist die Sache des Vertragspartners als Hauptsache anzusehen, so hat dieser uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.
Wir verpflichten uns, die erworbenen Sicherheiten auf Verlangen des Vertragspartners insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

§ 7 Haftung

Wir haften grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässig¬keit. Verletzen wir eine vertragswesentliche Pflicht, so ist unsere Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. Die Begut¬achtung und Freigabe von Korrekturabzügen, Zeichnungen oder Mustern durch den Vertragspartner entbindet uns von jeder Haftung für hieraus entstehende Fehler an dem späteren Produkt.

§ 8 Aufrechnung

Aufrechnungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt und bestritten oder von uns anerkannt sind.

§ 9 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand ist Königstein/Taunus. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.